senada 180.jpg (9988 Byte)


§35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

 

§ 35h Erste- Hilfe- Material in Kraftfahrzeugen

  • (1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste- Hilfe- Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens
         1. ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22
             Fahrgastplätzen,
         2. 2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.
     

  • (2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.
     

  • (3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste- Hilfe- Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164 Ausgabe Januar 1998 entspricht.
    Das Erste- Hilfe- Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
     

  • (4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste- Hilfe- Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste- Hilfe- Leistung erfüllt.

 
Prüfplaketten nur in
der Apotheke
  
ACHTUNG!!! Ihr Verbandkasten trägt ein Verfalldatum
  
Produktbezeichnung Produktname DIN
Nachrüstset`s "Senada Logo" -
  
zurück